Wohngebäudeversicherung

Wohngebäude müssen versichert werden

Wohngebäudeversicherung

Was ist eine Wohn-Gebäudeversicherung?

Viele Immobilieneigentümer stellen sich die Frage, ob sie verpflichtet sind, die Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Sehr oft wird angenommen, dass dies in einigen Bundesländern der Fall ist. Zur früheren Zeit war die Feuerversicherung wirklich in manchen Bundesländern verpflichtend. Nachdem durch den Gesetzgeber eine Änderung vorgenommen wurde, hatte sich die Situation geändert. Jeder Immobilienbesitzer in Deutschland kann selbst die Entscheidung treffen, ob die Wohngebäudeversicherung für ihn in Frage kommt oder nicht. Auch wenn diese Versicherung nicht Pflicht ist, so ist der Schutz dennoch ratsam. Die Immobilien verkörpern schließlich doch enorme Sachwerte und deshalb ist die Wohngebäudeversicherung wichtig. Jedes Gebäude ist schließlich im Laufe der Zeit auch vielen verschiedenen Risiken ausgesetzt, womit die Gebäude auch komplett zerstört oder zumindest beschädigt werden können. Der Wiederaufbau und die Reparaturen bei Immobilien kosten in der Regel sehr viel. Immobilien werden heute vermehrt als Kapitalanlage genutzt und die Zerstörungskraft und Häufigkeit von Unwetterschäden nehmen zu. Wichtig ist deshalb, dass man über die leistungsstarke Gebäudeversicherung verfügt. Die deutschen Versicherer mussten schließlich alleine in dem Jahr 2015 die Schadenssummen von 4,6 Milliarden Euro für die Wohngebäude begleichen. Naturgefahren trieben auch im Jahr 2016 ihr Unwesen und nur durch das Sturmtief Elvira wurden schon 450 Millionen Euro an Schäden verursacht.

Für wen ist diese sinnvoll?

Die Versicherung für Wohngebäude ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch sie ist für die Hausbesitzer in jedem Fall sinnvoll. Für den Wiederaufbau oder für die Instandsetzung sind die Kosten schließlich nach einem schweren Sturm oder nach einem Feuer immens. Diese Ausgaben können am Ende nur wenige Menschen mit den eigenen Mitteln bestreiten. Wer einen Totalschaden hat, der kann sogar dem Risiko von dem finanziellen Ruin ausgesetzt sein. Wer den Gefahren vorbeugen möchte, dem kann die Wohngebäudeversicherung nur empfohlen werden. Besonders bei der Immobilienfinanzierung ist der Nachweis von der Wohngebäudeversicherung sogar Pflicht. Wenn ein Haus schließlich zerstört oder beschädigt wird, dann gibt es für die Bank keine Sicherheit mehr, dass ein Darlehen auch in dem Zahlungsausfall getilgt wird. Durch die Absicherung von der Wohngebäudeversicherung erhält eine Bank meist die Schadenssumme von einer Versicherungsgesellschaft. Wer allerdings eine Eigentumswohnung vermietet hat oder in dieser lebt, benötigt meist keine eigene Police. Eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung wird hier meist durch die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Gibt es eine Hausverwaltung, dann kümmert diese sich um die entsprechende Versicherung. Die Wohngebäudeversicherung sollte jeder abschließen, der ein Einfamilienhaus oder ein Reihenhaus besitzt. Auch wichtig ist die Wohngebäudeversicherung, wenn man eine Doppelhaushälfte oder ein Mehrfamilienhaus besitzt.

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Versicherung sofort gültig?

Die Häuser werden auf dem Immobilienmarkt von einer dritten Person abgekauft oder auch selbst gebaut. Für den Erwerber kommen dann noch weitere organisatorische Maßnahmen hinzu. Die Absicherung mit der Wohngebäudeversicherung kann in jedem Fall empfohlen werden. Bei der Wohngebäudeversicherung ist bei den Versicherungsbedingungen genau geregelt, ab wann ein Versicherungsschutz auf einen Käufer übergeht. Wurde ein Haus gekauft, geht eine Wohngebäudeversicherung dann automatisch auf einen Käufer über. Ab der Eigentumsänderung in dem Grundbuch wird der Käufer dann auch der neue Versicherungsnehmer. Auch die Pflichten und Rechte von dem Versicherungsnehmer werden ab diesem Zeitpunkt dann übertragen. Der Versicherungsbeitrag kann von der Versicherung von Wohngebäuden von einem Erwerber oder auch von dem alten Eigentümer eingeholt werden. Sozusagen haften die Parteien hierbei gesamtschuldnerisch. Die Wohngebäudeversicherung und der Käufer haben nach dem Hauskauf auch ein Kündigungsrecht. Wurde die Kündigung von einer der Parteien ausgesprochen, dann haftet nur der Verkäufer für den Versicherungsbeitrag gegenüber von der Versicherung. Wenn Käufer eine Wohngebäudeversicherung kündigen wollen, dann sind gewisse Kündigungsrichtlinien zu beachten. Wichtig beim Hauskauf ist die gründliche und korrekte Prüfung der Immobilie. Das blinde Vertrauen an den Hauseigentümer kann oft die Fehlentscheidung sein. Wird eine Versicherung neu abgeschlossen, dann gilt als Versicherungsbeginn der in der Versicherungspolice festgesetzte Zeitpunkt. Das Gebäude ist dann ab diesem Datum gegen versicherte Schäden und Gefahren abgesichert. Generell kann das Datum frei gewählt werden, doch die Rückdatierung ist nicht möglich. Für den Schutz der Wohngebäudeversicherung ist wichtig, dass die Erstprämie direkt nach Aufforderung bezahlt wird.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Bei der Wohngebäudeversicherung umfasst der Versicherungsschutz das Wohngebäude an sich und auch alles, was innerhalb von dem Gebäude fest installiert ist. Mit dazu gehören zum Beispiel Markisen, sanitäre Installationen und Einbauschränke. Der Schutz der Wohngebäudeversicherung kann auch noch um die Nebengebäude wie Garagen erweitert werden. Generell bietet die Wohngebäudeversicherung vielfältige Leistungen. Der versicherte Hausbesitzer wird bei Schäden am Haus geschützt, welche durch Hagel, Sturm, Leitungswasser und Feuer verursacht werden. Bei dem Versicherungsschutz können auch noch Zusatzleistungen integriert werden und so Marderbisse, Tierbisse, Graffitischäden oder Überspannungsschäden durch Blitz. Bei der Wohngebäudeversicherung sind alle Leistungen einer Feuerversicherung, Sturmversicherung und Leitungswasserversicherung umfasst. Bei dem Versicherer sollte nicht nur der Zeitwert, sondern immer der Neuwert abgedeckt werden. Viele Hausbesitzer wählen innerhalb von Deutschland die gleitende Neuwertversicherung. Wenn das Gebäude ganz zerstört wird, dann gibt es für die Hausbesitzer auch immer den Neuwert von dem Wohngebäude. Hohe Kosten können nicht nur direkte Schäden verursachen, sondern es gibt immer auch ungeahnte Folgekosten. Auch für Aufräum- und Abbruchkosten sollten Versicherungen aufkommen und den Schaden ersetzen.

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Fazit/Zusammenfassung

Viele deutsche Bürger erfüllen sich mit dem Bau oder Kauf von dem Eigenheim einen lang gehegten Traum. Oft wird ein Darlehen für die Baufinanzierung aufgenommen und Ersparnisse werden aufgebraucht. Wichtig ist für das Eigentum, dass es sehr gut geschützt wird und hier kommt die Gebäudeversicherung in Frage. Immer ist diese Versicherung sehr sinnvoll, weil die unvorhergesehenen Ereignisse zu dem finanziellen Ruin führen können. Der Versicherungsschutz muss nicht teuer sein und so gibt es für das Eigenheim zum Teil gute Angebote. Bei der Immobilie müssen immer die individuellen Besonderheiten berücksichtigt werden. Abgefragt werden vor Abschluss der Wohngebäudeversicherung Ausstattung und Zustand der Immobilie. Der Jahresbeitrag ist umso höher, je höher die Versicherungssumme ist. Für die Berechnung sind auch Unwetterrisiko und Lage von dem Wohngebäude wichtig. Der Inhalt von dem Haus wird mit der Hausratsversicherung versichert und die Hülle des Bauwerkes wird mit der Wohngebäudeversicherung geschützt. Mit dazu gehören Türen, Fenster, Dach und Mauerwerk. Auch die An- und Einbauten sind eingeschlossen, welche fest mit dem Wohngebäude verbunden sind. Mit geschützt werden auch Carport und Garage als Nebengebäude. Immer kann ein Wohngebäude beschädigt werden und dies durch Blitzschlag, Explosion. Brandschäden, Sturm, Hagel oder Wasserschäden.