Krankenversicherung für Studenten

Auch Studenten brauchen eine Versicherung

Krankenversicherung für Studenten

Was ist eine Krankenversicherung für Studenten?

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für Studierende. Dies bedeutet, dass eine Versicherung nachgewiesen werden muss, wenn sich der zukünftige Student immatrikulieren möchte. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in § 5 I Nr. 9 SGB V. Bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung sind Studenten unter 25 Jahre dabei oftmals über ihre Eltern kostenfrei familienversichert, soweit diese nicht privat versichert sind und der Student ein Einkommen von 405 EUR (450 EUR für Minijobber) nicht überschreiten. Danach muss der Student sich selbst versichern. Dann ist eine Krankenversicherung für Studenten noch bis zum Ende des 14. Fachsemesters, oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich. Ausnahmen sind davon eher rar. Beispiele für Ausnahmen sind die Kindererziehung, oder eine Behinderung. Nach Ablauf der genannten Zeit, muss sich der Student freiwillig in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern. Hier gilt dann kein gesonderter Studententarif mehr.

Versicherungspflichtige Studenten können sich darüber hinaus auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. Dies ist in den ersten drei Monaten nach der Einschreibung an der Universität / Fachhochschule möglich. Zudem ist die private Versicherung dann unwiderruflich. D.h. sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.

Krankenversicherung Studenten Vergleich es hier:

Für wen ist diese sinnvoll und für wen absolut wichtig?

Die kostenfreie gesetzliche Familienversicherung ist sinnvoll für eingeschriebene Studenten der Hoch- und Fachhochschulen unter 25 Jahren und mit einem geringeren Einkommen als 405 EUR (450 EUR bei Minijobbern) im Monat. Studenten eines dualen Studiengangs, oder einer Berufsakademie sind nicht zum Abschluss einer Krankenversicherung für Studenten berechtigt. Ihnen fehlt die entsprechende Rechtsgrundlage im SGB V. Für sie ist der Abschluss der Familienversicherung daher nicht sinnvoll.

Nach Vollendung des 25. Lebensjahres, aber vor Ablauf des 14. Fachsemesters, der Vollendung des 30. Lebensjahres oder bei Überschreitung der Einkommensgrenze ist eine spezielle gesetzliche Krankenversicherung für Studenten sinnvoll. Diese bietet vergünstigte Tarife für Studenten an. Zudem wird oftmals noch eine sechs monatiger Übergangszeit nach Vollendung des Studiums gewährt, in der Weiterhin der vergünstigte Tarif bezogen werden kann.

Eine private Krankenversicherung eignet sich besonders für die Kinder von Beamten. Diese wird durch die Beitragsberechtigung der Eltern dann bezuschusst.

Ist die Versicherung ab sofort gültig und gibt es zeitliche Beschränkungen?

Die Versicherung richtet sich nach dem Beginn des Semesters. Bei den Hochschulen beginnt das Sommersemester im April und das Wintersemester im Oktober. Bei Fachhochschulen beginnt das Sommersemester hingegen bereits im März und das Wintersemester im September. Sollte sich erst nach dem Semesterbeginn eingeschrieben werden, beginnt die Versicherung mit dem Tag der Einschreibung, vgl. § 186 VII SGB V. Bei Praktikanten beginnt die Versicherung mit dem ersten Tag des Praktikums, vgl. § 186 IX SGB V.

Die Krankenversicherung für Studenten endet regulär einen Monat nach der Exmatrikulation, § 190 X SGB V. Andernfalls endet sie einen Monat nach Ablauf des 14. Fachsemesters, oder Vollendung des 30. Lebensjahres, wenn keine Ausnahmetatbestände nach § 5 I Nr. 9 SGB V greifen (Kindererziehung, Behinderung, Krankheit).

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Welche Kosten die Versicherung übernimmt, ist je nach Versicherung unterschiedlich. Die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten übernimmt allerdings in der Regel die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen(Schutzimpfungen, Zahnersatz, etc.), alternative Heilmethoden, Vorsorge beim Arzt, Gesundheitsförderung und Service und Beratung.

Die private Krankenversicherung für Studenten übernimmt in der Regel darüber hinaus auch noch die Kosten für Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen. Auch die Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Ein- und Zweibettzimmer im Krankenhaus, als auch eine schnelle Terminvergabe bei einem Facharzt sind Leistungen einer privaten Krankenversicherung für Studenten.

Gibt es eine Vertragslaufzeit?

Sowohl für die gesetzliche, als auch für die private, Krankenversicherung für Studenten gilt oben genanntes. Grundsätzlich gelten die Sonderkonditionen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Danach ist eine Verlängerung, wenn keine Ausnahmen greifen, nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters oder des 30. Lebensjahres möglich.

Worauf sollte man bei der Auswahl der Krankenversicherung für Studenten achten?

Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es nicht viel zu beachten. Für unter 25 jährige ist der Beitrag über die Familienversicherung frei. Danach gilt der gesetzlich geregelte Beitragssatz, der sich anhand des BAföG Anspruches orientiert. Hier unterscheiden sich die gesetzlichen Versicherungen nicht.

Bzgl. der privaten Versicherungen ist vor allem darauf zu achten, ob nach Vollendung des Studiums auch ein Wiedereintritt in eine gesetzliche Krankenkasse möglich ist. Bei vielen privaten Versicherungen ist dies nämlich nicht der Fall.

Fazit

Stundeten unter 25 Jahren mit einem Einkommen von unter 405 EUR (bzw. 450 EUR bei Minijobbern) sind familienversichert. Für sie gibt es nicht viel zu beachten. Danach erhalten sie bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters oder 30. Lebensjahres einen vergünstigten Tarif. Auch hierbei gibt es keine großen Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen, da der Versicherungssatz gesetzlich bestimmt ist. Im Endeffekt kann bei der Krankenversicherung für Studenten daher nicht viel falsch gemacht werden.